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Deutsches Institut für Menschenrechte: Vorabfassung der Studie Inklusive Bildung: Schulgesetze auf dem Prüfstand

„Das Recht auf inklusive Bildung (Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention) kann dauerhaft nur in einem inklusiven System verwirklicht werden. Deshalb macht die UN-Behindertenrechtskonvention den Aufbau eines inklusiven Bildungssystems zu einem verbindlichen Ziel. Es gilt für alle Sparten der Bildung und eben auch und gerade für den Bereich der schulischen Bildung. Denn ohne inklusive Bildung in der Schule wird es keine inklusive Gesellschaft geben.“

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Schulsystem macht Inklusion fast unmöglich

Es funktioniere nicht, Kinder mit Behinderungen auf normale Schulen zu schicken, ohne dass bessere Bedingungen für gemeinsames Lernen geschaffen werden, meint Georg Feuser. Dazu zählt er etwa mehr Projektarbeit und weniger Unterricht in Fächern.

Neues Buch der Bundeszentrale für politische Bildung

Schriftenreihe (Bd. 1391)

Behinderung

Chronik eines Jahrhunderts

Leben wir in einer Gesellschaft, die Menschen mit Behinderung als selbstverständlichen Teil begreift? Oder verstecken wir fortlebende Stereotype hinter neuen Worthülsen? Das Buch zieht vor dem Hintergrund einer hundertjährigen Chronik des Umgangs mit behinderten Menschen eine kritische Bilanz.

Einem verbreiteten Wort unserer Zeit zufolge sind Menschen nicht behindert, sondern sie werden es. Sichtbare und unsichtbare Barrieren beschneiden noch immer und noch zu oft die Teilhabe von Menschen. Der Umgang mit Behinderung hat in den vergangenen hundert Jahren eine Entwicklung genommen, die sich wohl nur im geschichtlichen Rückblick erschließt. Sie umfasst Phasen verschämten Verbergens, rabiater Ausbeutung und die Abgründe der NS-Euthanasie. Die Nachkriegsgesellschaft lernte erst allmählich, Partizipation und Akzeptanz an die Stelle subtiler oder Offener Bevormundung zu setzten. Anhand markanter Daten und Ereignisse zeichnen die Autoren diesen Wandel nach und beleuchten Begriffe wie Eugenik, Stellvertretung, Selbstbestimmung, Würde oder Inklusion.

http://www.bpb.de/shop/buecher/schriftenreihe/178137/behinderung

RTI, Instrument für inklusive Unterrichts- und Schulentwicklung? Brigitte Schumann

RTI: Instrument für inklusive Unterrichts- und Schulentwicklung?

RTI ist die Abkürzung für „response to intervention“. Die  in den USA entwickelte Methode wird derzeit schon in Rügen unter der Bezeichnung Rügener Inklusionsmodell  in Verbindung mit der Universität Rostock  erprobt (http://www.rim.uni-rostock.de/response-to-intervention) und findet ihre Unterstützung und Anwendung auch in NRW.  Prof. Huber an der Universität zu Köln sowie die maßgeblichen Konzeptentwickler der Moderatorenqualifikation für die inklusive Lehrerfortbildung in NRW,  Prof. Hennemann und Prof. Hillenbrand, sehen in RTI  das geeignete Instrument, die pädagogische Arbeit an den allgemeinen Schulen mit Hilfe der Sonderpädagogik inklusiv zu gestalten. Eine kritische Befassung mit dem Konzept ist dringend geboten, bevor es in unseren Schulen Fuß fasst.      

Response_to_intervention

Bertelsmann Stiftung: Inklusion im deutschen Schulsystem kommt nur eingeschränkt voran, Inklusion im baden-württembergischen Schulsystem stagniert

Bertelsmann Stiftung: Inklusion im deutschen Schulsystem kommt nur eingeschränkt voran: Jeder vierte Förderschüler besucht mittlerweile reguläre Schule / Anteil der Sonderschüler bleibt aber nahezu konstant / Enorme Unterschiede zwischen den Ländern

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